Weiterführende Ausbildung

Weiterführende Ausbildung

Zwei Drittel der neu diplomierten Lehrpersonen fanden 2006 einen Monat nach Abschluss ihres Studiums den beruflichen Einstieg.

Die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Weiterbildung von Lehrpersonen definieren Weiterbildung als Teil des Berufsauftrags von Lehrerinnen und Lehrern. Gleichzeitig soll die Weiterbildung einer Lehrperson auch eine bewusste Gestaltung ihrer persönlichen Berufslaufbahn erlauben.

Das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrpersonen ist sehr gross. Es reicht von Veranstaltungen von kurzer Dauer bis zu mehrsemestrigen, berufsbegleitenden Studiengängen. Je nach Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Kursbestätigung oder ein anerkanntes Zertifikat.

Zusatzausbildungen für den Lehrberuf

Zusatzausbildungen ermöglichen den Lehrpersonen, anspruchsvolle Führungsaufgaben in der Schule zu übernehmen oder mit spezialisiertem und vertieftem Fachwissen einen Beitrag zur Schulentwicklung zu leisten. Zusatzausbildungen können gesamtschweizerisch durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkannt werden. Bis jetzt hat die EDK Profile für die Zusatzausbildungen Medienpädagogik/ICT und Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht erlassen; weitere Profile sind in Vorbereitung, z.B. für Schulleitungsausbildungen. Die Ausbildungen werden anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen gemäss EDK-Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf vom 17. Juni 2004 und dem entsprechenden EDK-Profil erfüllen.

Für Weiterbildungsangebote, die mindestens 30 ECTS-Punkten entsprechen, kann ein Diploma of Advanced Studies (DAS), für Weiterbildungsangebote, die mindestens 10 ECTS-Punkten entsprechen, kann ein Certificate of Advanced Studies (CAS) verliehen werden, sofern der Abschluss an einer Hochschule erworben wird.

Weiterbildungsprogramme mit einem Master of Advanced Studies (MAS) im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung müssen für eine Anerkennung durch die EDK zusätzlich die Richtlinien der EDK für Weiterbildungsmaster (MAS) in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung vom 15. Dezember 2005 erfüllen. MAS-Studiengängen entsprechen 60 ECTS-Punkten und werden mit einer Masterarbeit abgeschlossen.

Für Trägerorganisationen und -institutionen von Schulleitungsausbildungen besteht die Möglichkeit, sich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) akkreditieren zu lassen. Dieses Verfahren soll durch die Anerkennung einer Zusatzausbildung Schulleitung abgelöst werden.

Pädagogische Hochschulen/Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung

Diese Seite in: Français Italiano
educa.ch