Organisation
Die Pädagogischen Hochschulen (PH) bieten Diplomstudien auf zwei Stufen an: die erste Stufe schliesst mit dem Bachelor- und einem Berufsdiplom ab (für die Vorschulstufe/Primarstufe, für Logopädie oder Psychomotoriktherapie), die zweite mit dem Masterdiplom (für die Sekundarstufe I oder für Sonderpädagogik). Je nach zu unterrichtender Schulstufe oder Unterrichtstyp wird das Berufsdiplom auf der Bachelor- oder der Masterstufe erworben. Die Studiendauer hängt von der gewählten Ausbildung ab.
Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bemessen. ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Die ECTS-Punkte widerspiegeln das quantitative Arbeitspensum. Ein ECTS-Punkt umfasst 25-30 Arbeitsstunden. Ein volles Studienjahr entspricht etwa 60 ECTS-Punkten. Für den Erwerb des Bachelordiploms sind 180 ECTS-Punkte notwendig, für den Erwerb des Masterdiploms 90-120 ECTS-Punkte.
Das akademische Jahr teilt sich auf in zwei Semester. Seit 2007 fällt der Anfang des Herbstsemesters auf die Woche 38 und der Beginn des Frühlingssemesters auf die Woche 8 des Kalenderjahres. Ein Semester dauert mindestens 16 Wochen.
Lehrpersonen für die Vorschulstufe und die Primarstufe
Die Ausbildung umfasst im Minimum 180 ECTS-Punkte und dauert im Vollzeitstudium drei Jahre. Die berufspraktische Ausbildung umfasst Leistungen im Umfang von 36-54 ECTS-Punkten.
Je nach Ausbildung wird ein anerkanntes Lehrdiplom für die Vorschulstufe, ein Lehrdiplom für die Primarstufe oder ein Lehrdiplom für die Vorschulstufe und die Primarstufe abgegeben. Die Lehrbefähigung (für welche Schuljahre und für welche Fächer die Unterrichtsberechtigung gilt) wird nach Anerkennungsreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Diplom aufgeführt. Gleichzeitig kann der Titel „Bachelor of Arts“ oder „Bachelor of Science“ verliehen werden. Eine Möglichkeit zu einem Weiterstudium stellt das Masterstudium im Bereich der Sonderpädagogik dar (mit Berufsdiplom Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik).
Abschluss/Titel
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diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Vorschulstufe (EDK) sowie Bachelor of Arts in Pre-Primary Education
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diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (EDK) sowie Bachelor of Arts in Primary Education
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diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Vorschul- und Primarstufe (EDK) sowie Bachelor of Arts/Science in Pre-Primary and Primary Education.
Lehrpersonen für die Sekundarstufe I
Die Ausbildung ist ein Bachelor-Masterstudiengang und umfasst 270-300 ECTS-Punkte. Sie dauert viereinhalb bis fünf Jahre. Der Ausbildungsanteil für die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung beträgt mindestens 120 ECTS-Punkte; für die erziehungswissenschaftliche Ausbildung sind mindestens 36 ECTS-Punkte und für die berufspraktische Ausbildung mindestens 48 ECTS-Punkte vorgesehen. Je nach Ausbildungsinstitution kann die Ausbildung integriert (d.h. fachwissenschaftliche und pädagogische Ausbildung parallel) oder konsekutiv (pädagogische Ausbildung im Anschluss an die fachwissenschaftliche Ausbildung) angeboten werden. Häufig findet die Ausbildung kombiniert an einer universitären Hochschule (UH) bzw. Fachhochschule (FH) und einer Pädagogischen Hochschule (PH) bzw. Lehrerbildungsinstitution statt. In diesen Fällen wird die fachwissenschaftliche Ausbildung an der universitären Hochschule bzw. Fachhochschule absolviert.
Das Studium schliesst mit einem Lehrdiplom für die Sekundarstufe I ab. Der Fachbereich bzw. die Fachbereiche, für welche die Unterrichtsbefähigung besteht, wird/werden im Diplom angeführt. An bestimmten Einrichtungen kann ein kombinierter Lehrgang, der zum Diplom für Sekundarstufe I/Maturitätsschule führt, absolviert werden. Gleichzeitig kann der Titel „Master of Arts“ oder „Master of Science“ verliehen werden.
Abschluss/Titel
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diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I (EDK) sowie Master of Arts/Science in Secondary Education
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diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen (EDK) sowie Master of Arts/Science in Secondary Education.
Lehrpersonen für gymnasiale Maturitätsschulen
Die Ausbildung zur Lehrperson an gymnasialen Maturitätsschulen stellt eine Ergänzung dar zur Ausbildung zum Master of Arts bzw. Master of Science, welche die Studierenden im Zuge ihrer fachwissenschaftlichen Ausbildung oder nach dieser an einer universitären Hochschule (UH) oder – nur für Musik und Bildnerisches Gestalten – an einer Fachhochschule (FH) erwerben. Die Studienleistungen der pädagogisch-didaktischen Ausbildung entsprechen 60 ECTS-Punkten, was einem einjährigen Vollzeitstudium entspricht. Dabei sind mindestens 10 ECTS-Punkte (pro Unterrichtsfach) für die Fachdidaktik und 15 ECTS-Punkte für die Erziehungswissenschaften sowie 15 ECTS-Punkte für die berufspraktische Ausbildung aufzuwenden.
Das Studium schliesst mit einem Lehrdiplom für Maturitätsschulen ab. Die Studienrichtung(en), für welche die Unterrichtsbefähigung besteht, wird/werden im Diplom angeführt. An bestimmten Einrichtungen kann ein kombinierter Lehrgang, der zum Diplom für Sekundarstufe I/Maturitätsschule führt, absolviert werden.
Abschluss/Titel
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Erlangt wird der Titel diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für Maturitätsschulen (EDK) bzw. bei der kombinierten Ausbildung diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen (EDK).
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Für die berufsbezogene Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen wird kein zusätzlicher Titel vergeben. Die Absolventinnen und Absolventen tragen den Titel Master of Arts/Science aufgrund ihres fachwissenschaftlichen Studienabschlusses.
Ausbildung im Bereich der Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
Die Ausbildungen im Bereich der Heilpädagogischen Früherziehung und im Bereich der Schulischen Heilpädagogik sind Masterstudiengänge im Umfang von 90-120 ECTS-Punkten. Die Praxisausbildung umfasst 20 ECTS-Punkte. Es wird ein anerkanntes Diplom im Bereich der Sonderpädagogik mit Vermerk der gewählten Vertiefungsrichtung (Heilpädagogische Früherziehung oder Schulische Heilpädagogik) vergeben. Zugleich wird ein Masterdiplom erlangt.
Abschluss/Titel
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diplomierte/diplomierter Sonderpädagogin/Sonderpädagoge (EDK) Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung sowie Master of Arts in Special Needs Education
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diplomierte/diplomierter Sonderpädagogin/Sonderpädagoge (EDK) Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik sowie Master of Arts in Special Needs Education.
Ausbildung in Logopädie und Psychomotoriktherapie
Die Ausbildungen in Logopädie und Psychomotoriktherapie sind in der Regel Bachelorstudiengänge (es gibt Bildungseinrichtungen, die längere Ausbildungsgänge anbieten). Die Ausbildung umfasst jeweils 180 ECTS-Punkte, was einem Vollzeitstudium von drei Jahren entspricht. 45 bis 63 ECTS-Punkte kommen der berufspraktischen Ausbildung zu, sie ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Es wird ein anerkanntes Diplom in Logopädie oder in Psychomotoriktherapie vergeben. Gleichzeitig wird ein Bachelordiplom erlangt.
Abschluss/Titel
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diplomierte/diplomierter Logopädin/Logopäde (EDK) sowie Bachelor of Arts/Science in Speech and Language Therapy
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diplomierte/diplomierter Psychomotoriktherapeutin/Psychomotoriktherapeut sowie Bachelor of Arts/Science in Psychomotor Therapy.
