Aufnahmebedingungen
Die Mindestanforderungen für die Zulassung zu den Studiengängen an Pädagogischen Hochschulen (PH) sind durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in folgenden Erlassen geregelt:
-
Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
-
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und Primarstufe vom 10. Juni 1999
-
Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I vom 26. August 1999
-
Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 4. Juni 1998
-
Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) vom 12. Juni 2008
-
Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und der Hochschuldiplome in Psychomotoriktherapie vom 3. November 2000
-
sowie verschiedene Regelungen im Bereich der Fachmittelschule (FMS), welche den Zugang zur Pädagogischen Hochschulen (PH) mit einem Fachmaturitätszeugnis für das Berufsfeld Pädagogik regeln.
Die Einhaltung dieser Regelungen gilt als Mindestvoraussetzung für die gesamtschweizerische Anerkennung der Studiengänge. Die Pädagogischen Hochschulen (PH) können zusätzlich zu den Mindestvorgaben weitere Anforderungen für den Zugang zum Studium erlassen.
Lehrpersonen für die Vorschulstufe und die Primarstufe
-
Die Zulassung zum Studium erfordert einen gymnasialen Maturitätsausweis oder ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom oder den Abschluss einer Fachhochschule (FH) oder ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis und eine bestandene Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement [von der Berufsmatura zu universitären Hochschulreife]
-
zum Studium direkt zugelassen werden können auch Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fachmaturitätszeugnisses für das Berufsfeld Pädagogik
-
sofern Kandidatinnen und Kandidaten vor Studienbeginn mit einer Ergänzungsprüfung den Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erbringen, können auch Inhaberinnen und Inhaber zum Studium zugelassen werden, die einen anerkannten Fachmittelschulausweis oder einen Abschluss einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule (DMS) oder einer anerkannten Handelsmittelschule besitzen sowie Berufsleute, die über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder einen Abschluss einer mindestens dreijährigen, anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen
-
führt die Ausbildung ausschliesslich zum Diplom für die Vorschulstufe, berechtigen auch das Diplom einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule (DMS) oder ein Fachmittelschulausweis zur Zulassung.
Lehrpersonen für die Sekundarstufe I
Die Zulassung zum Studium erfordert
-
einen gymnasialen Maturitätsausweis oder ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom für die Primarstufe oder den Abschluss einer Fachhochschule (FH) oder ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis und bestandene Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement
-
Kandidatinnen und Kandidaten, die über ein Fachmaturitätszeugnis, über einen anerkannten Fachmittelschulausweis, über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zur Ausbildung zugelassen werden, sofern sie einen Allgemeinwissensstand auf gymnasialem Maturitätsniveau mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn des Studiums ausweisen können (der Fächerkanon und das Niveau der Ergänzungsprüfung entsprechen demjenigen der Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement für Inhaber und Inhaberinnen eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses).
Lehrpersonen für Maturitätsschulen
Die Unterrichtsbefähigung an gymnasialen Maturitätsschulen setzt einen Masterabschluss oder einen äquivalenten Abschluss an einer Hochschule voraus. Die Ausbildung kann auch während des fachwissenschaftlichen Studiums begonnen oder absolviert werden.
Ausbildung im Bereich der Sonderpädagogik:
Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik
-
Die Zulassung zum Studium erfordert ein Lehrdiplom für Regelklassen oder ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie (mindestens auf Bachelorstufe) oder einen Bachelorabschluss in einem verwandten Studienbereich.
-
Ebenfalls zugelassen werden können Personen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs für das Lehrdiplom der Sekundarstufe I den Bachelorabschluss erlangt haben.
-
Je nach der gewählten Vertiefungsrichtung müssen Studierende, die nicht über ein Regelklassen-Lehrdiplom bzw. ein Diplom in Logopädie oder Psychomotoriktherapie verfügen, theoretische und praktische Zusatzleistungen erbringen.
Ausbildung in Logopädie und Psychomotoriktherapie
Zur Abklärung der beruflichen Eignung wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
-
Zugelassen werden Kandidaten und Kandidatinnen mit einem gymnasialen Maturitätsausweis oder mit einem anerkannten Lehrdiplom oder einem Fachhochschulabschluss oder Personen mit eidgenössischem Berufsmaturitätszeugnis und bestandener Ergänzungsprüfung gemäss Passerellenreglement.
-
Kandidaten und Kandidatinnen, die über ein Fachmaturitätszeugnis, über einen Fachmittelschulausweis, über ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung verfügen, können zur Ausbildung zugelassen werden, sofern sie mittels einer Ergänzungsprüfung vor Beginn des Studiums einen Allgemeinwissensstand nachweisen können, der dem Niveau eines gymnasialen Maturitätsausweises entspricht.
